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Betroffene

  • Patientinnen und Patienten
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Fachpersonal und Einrichtungen

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  • Seelsorge / kirchliche Organisationen
  • Wohlfahrtsverbände
  • Trauer-Netz-Werk
Unser Versorgungsgebiet

Stadt und Landkreis Rosenheim

Was bedeutet Palliativmedizin und palliative Pflege?

Palliativmedizin

Wenn die medizinischen Möglichkeiten zur Heilung einer Krankheit ausgeschöpft sind und die Lebenserwartung nur noch begrenzt ist, beginnt die Palliativmedizin. Im Vordergrund steht dabei nicht mehr die Heilung einer Krankheit, sondern die Schmerzlinderung.
Das wichtigste Ziel der Palliation ist es, die Beschwerden der betroffenen Personen zu lindern und ihnen eine höchstmögliche Lebensqualität bis zu ihrem Tod zu verschaffen.

Palliativpflege 

Palliativpflege umfasst das pflegerische Fachwissen sowie spezielle Maßnahmen und Leistungen, die innerhalb des Konzeptes der Palliativmedizin von Pflegefachkräften erbracht werden und der Verbesserung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder terminalen Erkrankungen und ihrer Angehörigen dienen.

Schwerpunkte sind die Vorbeugung und Linderung von Leiden durch frühzeitiges Erkennen und Behandeln von Schmerzen sowie anderer belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.

Die spezielle Palliativpflege bietet unter anderem spezielle Anwendungen wie Mundpflege, Einreibungen (mit auf den/die Patienten/in abgestimmten Ölmischungen), Wickel (Leberwickel), Fußbäder und noch vieles mehr.
Das Wohlbefinden zu optimieren und Geborgenheit in allen Stadien des Leidens und Sterbens zu vermitteln und auch das persönliche Umfeld mit einzubeziehen ist das Ziel der Palliativpflege.

Die Pflegenden sind in diesem Rahmen Bestandteil des Palliative-Care-Teams, zu dem neben Ärzten/Ärztinnen, Seelsorgern und verschiedenen Therapeuten/innen (beispielsweise Psychotherapeuten, Psychologen, Kunsttherapeuten, Musiktherapeuten und Physiotherapeuten) auch freiwillige Helfer/innen gehören.

Wer ist Palliativpatient/in?

Palliativpatienten sind Patienten/innen

  • mit einer weit fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung z.B. Krebserkrankung
  • mit einer begrenzten Lebenserwartung, bei der man (von wenigen Tagen, Wochen oder Monaten) spricht
  • mit einer nicht-onkologischen Erkrankung mit Symptomlast wie AIDS, Demenz, Parkinson im Endstadium
  • mit einer neurologischen Erkrankung wie ALS oder MS im Endstadium
  • mit einer schweren, chronischen Nieren-, Herz- oder Lungenerkrankung im Endstadium
  • die austherapiert sind und/oder keine weitere Therapie und Diagnostik mehr wünschen

Die Entscheidung, ob ein Patient Palliativ-Patient/in ist, treffen

  • der behandelnde Hausarzt/-ärztin
  • der Facharzt/-ärztin
  • die Klinik
Wie bekomme ich eine Palliative Versorgung?

Eine Anmeldung und ärztliche Übergabe muss durch den/die behandelnde/n Hausarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin oder eine Klinik erfolgen. Die Kosten der ambulanten Palliativversorgung werden über das Formular 63 bei der gesetzlichen Krankenkasse nach Genehmigung und Prüfung abgerechnet.

Vorsorge treffen

Advance Care Planung (ACP)

Advance Care Planung (ACP) ist ein Beratungskonzept in der Gesundheitsversorgung, das darauf bedacht ist, Vorsorge vorausschauend zu planen.

Anhand eines kontinuierlichen, strukturierten Beratungs- und Begleitungsprozesses sollen mögliche Erwartungen des/der Patienten/in an seine/ihre zukünftige Behandlung und Pflege festgestellt sowie eindeutig und verständlich formuliert und dokumentiert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der/die Patient/in umfassend informiert und aufgeklärt ist und seine/ihre Wünsche dem jeweiligen Behandlungsteam und den Angehörigen und Betreuern bekannt sind. Beispielsweise können somit Krankenhaus-Einweisungen gegen den Willen der betroffenen Person vermieden oder ein Behandlungsabbruch in bestimmten Situationen gewährleistet werden.

Nicht nur medizinische Optionen werden festgelegt, sondern auch Vorstellungen zur pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Versorgung.

So kann der ausdrückliche Wille der betroffenen Person auch in Situationen vertreten werden, in denen er selbst nicht mehr in der Lage ist, das weitere Vorgehen zu gestalten. ACP stellt insofern „eine dynamische Form der Patientenverfügung“ dar.

Ambulante Versorgung Zuhause

Was ist "Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)"

Die Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) fließt in der Regel mit der üblichen häuslichen Pflege zusammen (SAPV, Pflegedienst, Hausärzte). Vor allem setzt die AAPV auf eine adäquate Versorgung in der eigenen Häuslichkeit und dem Ziel einer bestmöglichen Lebensqualität in der verbleibenden Zeit.

Die AAPV wird vom JHV Jakobus Hospiz Verein e.V. Rosenheim übernommen. Die Einsatzleitung haben Frau Barbara Romirer und Frau Anke Gfäller, die durch ihre langjährigen Erfahrungen in der Palliativmedizin und mit spezieller Weiterbildung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sie beraten

  • in der Orientierungs- bzw. Anfangsphase (Was ist jetzt zu tun? Welche Unterstützung gibt es?)
  • über Möglichkeiten in der häuslichen Pflege
  • Vermittlung von ehrenamtlichen Hospizbegleitern zur Entlastung und Unterstützung von Patienten/in und Angehörigen
  • zur Vorsorge-Vollmacht und Patientenverfügung.

Zusätzlich kümmern Sie sich um

  • die Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die mit dem Thema Tod und Sterben konfrontiert werden
  • die Kommunikation zwischen den verschiedenen Hilfsdiensten
Was ist "Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)"

Die Jakobus SAPV richtet sich an Palliativpatienten, deren Beschwerden eine sehr intensive Betreuung erfordern. Sie beinhaltet palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und Versorgung. Das SAPV-Team bietet eine 24h Rufbereitschaft und ist rund um die Uhr für Patienten und deren Angehörige erreichbar. Das SAPV-Team arbeitet eng mit Haus- und Fachärzten, AAPV sowie Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zusammen. Zur Schmerzlinderung können Pleura- und Aszites-Punktionen durchgeführt werden. Auch besteht die Möglichkeit einer optimalen Schmerzeinstellung durch eine Schmerzpumpe.

Die SAPV wird vom Haus- oder Facharzt oder Krankenhäusern verordnet, die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse bei einer gesicherten palliativen Diagnose übernommen.

Aufgabengebiet der SAPV:

  • Schmerzeinstellung und Linderung
  • die Behandlung von Symptomen wie Atemnot, Müdigkeit, Schwäche, Appetitmangel, Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung, Angst, neurologischen Ausfällen, Wundversorgung, Inkontinenz, Luftnot, Wasseransammlungen, Schluckstörungen, Juckreiz, Unruhe, Schlafstörungen, Rasselatmung, Blutungen, Veränderungen der Mundschleimhaut, Lähmungen, Überwachung der Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr nach Bedarf
  • eine 24-Std. Bereitschaft
  • die Bereitschaft zu Hausbesuchen ärztlich und pflegerisch
  • Angehörige in ihrem Leid unterstützen
  • Anleitung der Angehörigen im Pflegeprozess
  • Vermittlungen zwischen Patienten/in und Angehörigen (z.B. unterstützend bei Kompromissfindung)
  • Unterstützung der Kommunikation zwischen Arzt/Ärztin, Angehörigen und Patient/in
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Bei einer gesicherten palliativen Diagnose werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Welche Patienten/innen können versorgt werden?

Versorgt werden können Patienten/innen

  • die an einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankungen wie Krebs, Demenz, AIDS oder Parkinson leiden
  • bei denen eine heilende (kurative) Therapie nicht mehr möglich ist und die Lebenserwartung begrenzt ist

Es wird in der Regel von einer weiteren Behandlung der Grunderkrankung abgesehen. Behandelt werden alle beeinträchtigenden Symptome wie (Schmerzen, Luftnot, starke Übelkeit ect.).

In dieser Phase ist nicht mehr die Lebensverlängerung das Ziel der Behandlung, sondern eine Verbesserung der Lebensqualität.

Behandelt mich mein/e Hausarzt/Hausärztin weiter?

Ihr/e Hausarzt/Hausärztin ist in der weiteren Versorgung mit eingebunden und arbeitet eng mit den verschiedenen Leistungserbringern (AAPV, SAPV, stationäres Hospiz, Hospizvereine, Pflegeeinrichtungen) zusammen.

Welche Möglichkeiten gibt es für mich, wenn es Zuhause nicht mehr geht?
  • Palliativstation im Krankenhaus
  • Stationäres Hospiz
  • Pflegeeinrichtung

Stationäre Versorgung

Was ist eine Palliativstation?

Die Palliativstation ist eine spezielle Station im Krankenhaus.

Ziel ist

  • die Verbesserung und den Erhalt der wichtigen Lebensqualität bis zuletzt zu ermöglichen
  • eine Stabilisierung und gute Symptomkontrolle, sodass der/die Patient/in bald möglichst wieder in seine gewohnte Umgebung zurück kann

Eine Palliativstation dient zur Entlastung der Angehörigen, die durch den Alltag mit einem schwerstkranken Menschen oft an Ihre Grenzen kommen.

Wann/wie komme ich in eine Palliativstation?

Patienten/innen können

  • vom Haus- oder Facharzt/ärztin
  • von SAPV-Teams
  • von einer anderen Station (des selben oder eines anderen Krankenhauses)

auf die Palliativstation eingewiesen werden.

Letztlich entscheidet die Palliativstation über die Aufnahme.

Ziel der Palliativstation ist es, den/die Patienten/in zu stabilisieren und zur Weiterbetreuung durch Angehörige oder andere Leistungserbringer wieder nach Hause oder an einen anderen Ort, wo die weitere Versorgung sichergestellt ist, zu entlassen.

Der Aufenthalt auf einer Palliativstation beträgt im Durchschnitt zwischen 10 und 14 Tagen. Dann sollte der/die Patient/in in der Regel so stabil sein, dass einer Entlassung nichts mehr im Wege steht.

Was ist ein stationäres Hospiz?

Ein stationäres Hospiz ist eine spezielle Einrichtung für schwerstkranke und sterbende Menschen, deren ambulante Versorgung zu Hause auch mit externer Unterstützung (z.B. Hausarzt/ärztin, Pflegedienst, SAPV-Team, ambulanter Hospizdienst) nicht mehr und auch in einem Pflegeheim nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.

Das Hospiz hat einen familiären Charakter. Hier werden schwerstkranke und sterbende Menschen in der letzten Lebensphase palliativpflegerisch und hospizlich betreut. Die räumliche Gestaltung der Einrichtung ist auf die besonderen Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen ausgerichtet.

Das stationäre Hospiz bietet meist auch eine Unterbringung der engsten Angehörigen oder Freunde an, um so die noch verbleibende Zeit gemeinsam verbringen zu können.

Wann/wie komme ich in ein Hospiz?

Die Aufnahme in einem Hospiz erfolgt erst dann, wenn bestimmte „medizinische Bedingungen“ erfüllt sind und ein Patient weder in einem Pflegeheim noch zuhause mit umfassender Unterstützung ausreichend versorgt werden kann.

Für eine Unterbringung in einem Hospiz muss eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Haus- oder SAPV-Arzt/Ärztin oder einem Arzt/Ärztin der behandelnden Klinik ausgestellt werden. Dem Aufenthalt in einem Hospiz geht eine gut geplante Organisation voraus.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Aufenthalt auf einer Palliativstation in einem Krankenhaus wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Für den Aufenthalt in einem Hospiz werden 95 % der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse und der Pflegeversicherung übernommen. Fünf Prozent davon trägt das Hospiz selbst. Diese Kosten werden meist durch Spenden ausgeglichen.

Behandelt mich mein/e Hausarzt/Hausärztin weiter?

Ihr/e Hausarzt/Hausärztin ist in der weiteren Versorgung mit eingebunden und arbeitet eng mit den verschiedenen Leistungserbringern (AAPV, SAPV, stationäres Hospiz, Hospizvereine, Pflegeeinrichtungen) zusammen.

Begleitung für Patienten/innen und Angehörige

Hospizbegleitung

Die ehrenamtlichen Hospizbegleiter des Jakobus Hospiz Verein Rosenheim e.V. und der Hospizgruppe Prien e.V. stehen den Angehörigen und Betroffenen entlastend und emotional unterstützend mit ihrem Einfühlvermögen zur Seite.

Zur Begleitung von schwerstkranken Kindern und Jugendlichen gibt es in Rosenheim das Team des AKM (Amulantes Kinderhospiz München)

Unterstützung durch ehrenamtliche Hospizbegleiter/innen

  • Schwerstkranken- und Sterbebegleitung
  • Mitbetreuung der Angehörigen in dieser schwierigen Phase

Tätigkeiten der Hospizbegleiter/innen

  • Besuchen der Betroffenen (zu Hause, im Pflegeheim, im Krankenhaus)
  • Sich Zeit nehmen für Gespräche
  • Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Ansprechpartner sein
  • Weiterleitung zu den Trauergruppen
Seelsorge

Schwere Erkrankungen können unerwartet und überraschend die Lebensumstände und die Lebensqualität eines Menschen völlig durcheinanderbringen.

In so einer unerwarteten Situation sind viele Fragen offen, nicht nur von den Betroffenen, sondern auch von den Familien, Angehörigen und Freunden. Die Frage nach Gott und dem Glauben jedes Einzelnen, sowie viele Fragen und Ängste nach dem Warum.

Die Seelsorge

  • wird individuell auf jede/n Einzelne/n abgestimmt
  • passt sich an die spirituellen Bedürfnisse sowie an die religiöse Einstellung an
  • schafft viel Zeit und Raum für Rituale, um die eigene Spiritualität und Wünsche leben zu dürfen
Ethikberatung

Die Ethikberatung des Hospiz- und Palliativ-Netzwerk Rosenheim unterstützt und bietet Hilfestellung bei Konfliktsituationen und Unstimmigkeiten. Für die Ethikberatung haben wir speziell ausgebildete Fachleute in unserem Versorgungsnetzwerk. 

Trauerbegleitung

Auf Anfrage bieten wir Einzelbegleitungen durch speziell geschulte Trauerbegleiter/innen an

Wir bieten Ihnen in Kleingruppen, Einzelgesprächen oder auch gerne telefonische Unterstützung an.

  • Wir bieten für trauernde Menschen verschiedene Gesprächsgruppen und Trauerbegleitung an
  • Einige Gruppen sind offen für alle Trauernden, die einen geliebten Menschen durch Tod verloren haben andere richten sich an einen bestimmten Personenkreis
  • Auf Wunsch werden auch Einzelgespräche angeboten
  • Alle Trauerbegleiter/innen können auf kurzem Wege direkt kontaktiert werden
  • Trauerwanderungen

Sie möchten Netzwerkpartner werden?

Voraussetzungen

Mitglieder des Netzwerks können juristische und natürliche Personen sein, die Teil der hospizlichen und palliativen Versorgung in Stadt und Landkreis Rosenheim sind.
 
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Bereitschaft, die Ziele des Netzwerks mitzutragen.
 
Für weitere Details wenden sie sich bitte an Frau Stefanie Schlüter (siehe unten).

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Infos und Bankverbindung

Sie möchten uns eine Spende zukommen lassen?

Damit können wir die umfangreichen Angebote des Hospiz- und Palliativ-Netzwerk (hpn) Rosenheim zielführend ausbauen und die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ärzte/Ärztinnen und Fachpersonal kontinuierlich verbessern.

Wir möchten jedoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Inanspruchnahme der angebotenen Hotline des Hospiz- und Palliativ-Netzwerk (hpn) Rosenheim – Beratung und Weiterleitung zu geeigneter Fachstelle – kostenlos und unabhängig von Spende ist.

Wir freuen uns über Ihre Spende und danken Ihnen schon jetzt ganz herzlich dafür.

Eine Spendenbescheinigung stellen wir auf Anfrage gerne aus.

Hospiz- und Palliativ-Netzwerk (hpn) 
VR-Bank Rosenheim
IBAN: DE19 7116 0000 0209 2113 49

Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!

Sie haben noch Fragen?

Stefanie Schlüter
Koordinatorin hpn-Netzwerk

Telefon: +49 8031 7985000
koordination@hpn-rosenheim.de

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